Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Personalvermittlung
Celestec e. K.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der Celestec e. K. im Bereich der Personalvermittlung,
einschließlich der Vermittlung im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Sie sind
unveränderbarer Bestandteil sämtlicher Verträge mit Personalbezug, die die Beschaffung
und Vermittlung interner sowie externer Mitarbeiter betreffen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
Celestec e. K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle von Celestec e. K. an den Auftraggeber übermittelten Informationen zu Bewerbern oder
Mitarbeitern sind vertraulich. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt
ausschließlich zur Besetzung vakanten Positionen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
die erhaltenen Daten ausschließlich zum Zweck der Personalsuche zu verwenden,
keine Daten an Dritte weiterzugeben,
sämtliche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO,
einzuhalten.
Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
3. Haftung
Die Angaben zu Bewerbern oder Mitarbeitern beruhen auf deren eigenen Informationen oder
auf Angaben Dritter. Celestec e. K. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit dieser Angaben.
Celestec e. K. gibt keine Zusicherung, dass ein vorgeschlagener Kandidat die
Anforderungen des Auftraggebers erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
Eine Haftung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet Celestec e. K. nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei fahrlässig verursachten Schäden besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen
Schaden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Soweit Celestec e. K. aufgrund vom Auftraggeber zu vertretende Verstöße gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von Bewerbern in Anspruch genommen wird,
stellt der Auftraggeber Celestec e. K. von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten
der Rechtsverteidigung frei.
4. Vermittlungsprovision
4.1 Anspruchsentstehung
Ein Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht, sobald Celestec e. K. dem Auftraggeber
Informationen über einen Kandidaten übermittelt, die dessen Identität offenlegen, und der
Auftraggeber oder ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen oder ein
direkter Kunde des Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Vorstellung ein
Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten eingeht. Dies gilt unabhängig
davon, ob zwischenzeitlich Dienstleistungen des Kandidaten über Celestec e. K. bezogen
wurden und unabhängig davon, ob der Kandidat die im Anforderungsprofil genannten
Qualifikationen vollständig erfüllt.
4.2 Höhe der Provision
Die Höhe der Provision sowie eine etwaige Mindestprovision ergeben sich aus der
individuell schriftlich getroffenen Vereinbarung (z. B. in der Auftragsbestätigung oder im
Vermittlungsauftrag). Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung kommt kein Anspruch auf
Zahlung zustande.
4.3 Fälligkeit
Die Provision wird mit Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Auftraggeber
und Kandidat fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Celestec e. K. den Vertragsabschluss
unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen und eine
Kopie des Vertrages zu übermitteln.
4.4 Nichtantritt oder Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigt eine Vertragspartei den Arbeits- oder Dienstvertrag vor Arbeitsbeginn oder tritt der
Kandidat nicht an, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Provision sowie auf Erstattung
aller bis dahin erbrachte Leistungen bestehen. Eine kostenfreie Ersatzbesetzung erfolgt nur,
wenn und soweit dies in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist Celestec e. K. berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahnkosten zu berechnen.
6. Mitteilungspflichten
Bewerber, Mitarbeiter oder sonstige von Celestec e. K. präsentierte Personen sind nicht
berechtigt, Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen für die Personalvermittlung direkt
entgegenzunehmen. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an Celestec e. K. zu leisten.
7. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie
individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Absprachen haben
Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist,
soweit gesetzlich zulässig, Siegburg.