Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Personalvermittlung

Celestec e. K.


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der Celestec e. K. im Bereich der Personalvermittlung,

einschließlich der Vermittlung im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Sie sind

unveränderbarer Bestandteil sämtlicher Verträge mit Personalbezug, die die Beschaffung

und Vermittlung interner sowie externer Mitarbeiter betreffen. Abweichende

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,

Celestec e. K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle von Celestec e. K. an den Auftraggeber übermittelten Informationen zu Bewerbern oder

Mitarbeitern sind vertraulich. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt

ausschließlich zur Besetzung vakanten Positionen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

 die erhaltenen Daten ausschließlich zum Zweck der Personalsuche zu verwenden,

 keine Daten an Dritte weiterzugeben,

 sämtliche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO,

einzuhalten.

Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

3. Haftung

Die Angaben zu Bewerbern oder Mitarbeitern beruhen auf deren eigenen Informationen oder

auf Angaben Dritter. Celestec e. K. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder

Vollständigkeit dieser Angaben.

Celestec e. K. gibt keine Zusicherung, dass ein vorgeschlagener Kandidat die

Anforderungen des Auftraggebers erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.

Eine Haftung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet Celestec e. K. nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei fahrlässig verursachten Schäden besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen

Schaden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Soweit Celestec e. K. aufgrund vom Auftraggeber zu vertretende Verstöße gegen das

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von Bewerbern in Anspruch genommen wird,

stellt der Auftraggeber Celestec e. K. von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten

der Rechtsverteidigung frei.

4. Vermittlungsprovision

4.1 Anspruchsentstehung

Ein Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht, sobald Celestec e. K. dem Auftraggeber

Informationen über einen Kandidaten übermittelt, die dessen Identität offenlegen, und der

Auftraggeber oder ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen oder ein

direkter Kunde des Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Vorstellung ein

Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten eingeht. Dies gilt unabhängig

davon, ob zwischenzeitlich Dienstleistungen des Kandidaten über Celestec e. K. bezogen

wurden und unabhängig davon, ob der Kandidat die im Anforderungsprofil genannten

Qualifikationen vollständig erfüllt.

4.2 Höhe der Provision

Die Höhe der Provision sowie eine etwaige Mindestprovision ergeben sich aus der

individuell schriftlich getroffenen Vereinbarung (z. B. in der Auftragsbestätigung oder im

Vermittlungsauftrag). Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung kommt kein Anspruch auf

Zahlung zustande.

4.3 Fälligkeit

Die Provision wird mit Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Auftraggeber

und Kandidat fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Celestec e. K. den Vertragsabschluss

unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen und eine

Kopie des Vertrages zu übermitteln.

4.4 Nichtantritt oder Kündigung vor Arbeitsbeginn

Kündigt eine Vertragspartei den Arbeits- oder Dienstvertrag vor Arbeitsbeginn oder tritt der

Kandidat nicht an, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Provision sowie auf Erstattung

aller bis dahin erbrachte Leistungen bestehen. Eine kostenfreie Ersatzbesetzung erfolgt nur,

wenn und soweit dies in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts

anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist Celestec e. K. berechtigt,

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahnkosten zu berechnen.

6. Mitteilungspflichten

Bewerber, Mitarbeiter oder sonstige von Celestec e. K. präsentierte Personen sind nicht

berechtigt, Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen für die Personalvermittlung direkt

entgegenzunehmen. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an Celestec e. K. zu leisten.

7. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie

individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Absprachen haben

Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist,

soweit gesetzlich zulässig, Siegburg.

Diese Karriereseite wird von der Rekrutierungssoftware Manatal unterstützt. Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie an und akzeptieren unsere Bedingungen und Konditionen.