Bedingungen und Konditionen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bewerber

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Bewerbungen von Kandidaten (im Folgenden: Bewerber), welche sich über das Bewerbungsformular auf der Website der LAboering OG (im Folgenden: LAboering) auf ausgeschriebene Stellen oder initiativ bewerben. Mit der Absendung der Bewerbung erklärt sich der Bewerber mit den folgenden AGB einverstanden.

1.2. Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder per Mail mit gesondertem Vertrag zugestimmt.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Ansonsten treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen an Stelle der betreffenden Bestimmung.

2. Vertragsschluss / vorvertragliches Schuldverhältnis

Mit der Übermittlung der Bewerbungsunterlagen kommt ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen LAboering und dem Bewerber zustande, welches Rechte und Pflichten (Rücksichtnahmepflicht, Schutzpflicht des jeweils anderen Vertragspartners, Informationspflichten, Schadensersatzpflichten bei Pflichtverletzungen, Verbot von treuwidrigem Verhalten) aus einer Vertragsanbahnung gemäß § 862 ABGB begründet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht nicht.

3. Leistungsumfang des (vorvertraglichen) Schuldverhältnisses

LAboering nimmt die Bewerbung des Bewerbers entgegen (eingegebene Kontaktdaten + hochgeladener Lebenslauf), speichert die Bewerberdaten elektronisch über die von LAboering verwendete Recruiting-Software Manatal. Die Bewerberdaten werden daraufhin zur Prüfung der Eignung des Bewerbers für offene Stellen sowie zur Vermittlung an Kunden genutzt.

4. Pflichten des Bewerbers

Der Bewerber versichert, dass die im Bewerbungsprozess gemachten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß sowie aktuell sind. Insbesondere hat der Bewerber dafür Sorge zu tragen, seinen Lebenslauf in aktueller Form zu übermitteln.

5. Nutzung der Bewerberdaten durch LAboering

Die Bewerberdaten werden ausschließlich zum Zwecke des Bewerbungsprozesses verwendet. LAboering ist berechtigt, die Daten mit Einwilligung des Bewerbers an Kunden weiterzuleiten.

6. Speicherung und Löschung der Bewerberdaten

Die übermittelten Bewerberdaten werden für die Dauer des Bewerbungsprozesses gespeichert. Die im Rahmen des Bewerbungsprozesses gespeicherten Daten werden solange gespeichert, bis die zur Speicherung erteilte Einwilligung widerrufen wird, der Zweck der Verarbeitung der Daten entfällt, die verarbeiteten Daten für den Zweck nicht erforderlich sind oder wie es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorsehen.

Bei Bewerberdaten ist eine Speicherung von bis zu 7 Monaten anerkannt, gem. Art. 5 Abs. 1 lit. e, 17 III, 57 I lit. f, 77 I DSGVO iVm. §§ 29 I, 26 I, V GlBG (vgl. https://www.ris.bka.gv.at). Sofern der Bewerber in die Speicherung in der Bewerberdatenbank, sog. „Talentpool“ (vgl. dazu 7. g) der Datenschutzerklärung von LAboering, abrufbar unter https://laboering.at/datenschutz/) eingewilligt hat, werden die Daten nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet. Das Widerrufsrecht der Bewerber bezüglich der Speicherung der Bewerberdaten im Talentpool bleibt unberührt.

7. Bewerberkosten

LAboering übernimmt keinerlei Kosten, welche den Bewerbern für die Bewerbung entstehen. Insbesondere Reisekosten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen beim Kunden werden nicht von LAboering erstattet.

8. Haftungsausschluss

7.1. LAboering übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung oder den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Für Schäden, welche dem Bewerber durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen, übernimmt LAboering keinerlei Haftung.

7.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit seitens LAboering ist eine Haftung für Vermögens- oder Sachschäden gegenüber Bewerbern ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen- oder Sachschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Bewerber nachzuweisen.

7.3. Außerdem haftet LAboering nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Bewerbers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder Ansprüche Dritter; diesbezüglich hat der Bewerber LAboering klag- und schadlos zu stellen.

7.4. Schadensersatzansprüche des Bewerbers verjähren drei Jahre ab der Verletzungshandlung durch LAboering.

9. Anwendbares Recht

Der Vertrag sowie alle daraus erwachsenden wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen LAboering und dem Bewerber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort

10.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von LAboering.

10.2. Als Gerichtsstand für alle zwischen LAboering und dem Bewerber aufkommenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von LAboering sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Diese Karriereseite wird von der Rekrutierungssoftware Manatal unterstützt. Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie an und akzeptieren unsere Bedingungen und Konditionen.